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Seit Anfang 2007 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich die Kosten für 10 bis 15 Akupunktursitzungen durch einen Arzt bzw. Ärztin mit der Zusatzbezeichnung “Akupunktur” für folgende Krankheitsbilder:
Es gibt allerdings strikte Vorgaben bezüglich der Anzahl der Nadeln und der Häufigkeit der Behandlung - unabhängig vom individuellen nach der traditionellen chinesischen Medizin diagnostizierten Krankheitsbild.
In vielen Fällen aber verspricht eine auf den einzelnen Patienten zugeschnittene Behandlung einen größeren Heilerfolg.
Deshalb werden die meisten der Ärzte und Ärztinnen, die eine profunde Ausbildung in der TCM aufweisen können, keine Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen mehr anbieten.
Die Behandlung wird dann nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ privatärztlich in Rechnung gestellt.